Aufgrund einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsordnung, die am 1. Juli 2015 in Kraft getreten ist, muss auf Rezepten (Muster 16) – neben Namen, Vornamen, Anschrift und Berufsbezeichnung des verschreibenden Arztes – eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme angegeben werden.
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