Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die KVen den ambulanten Notdienst künftig gemeinsam mit den Krankenhäusern organisieren. Was bedeutet dies für den KV-Notdienst in Westfalen-Lippe? Müssen die bestehenden Strukturen verändert werden? Und: Kommt uns das Gesetz teuer zu stehen?
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