Integrierte Versorgung nach § 140a ff. SGB V
Sie sind bei einer der u.g. ostwestfälischen Betriebskrankenkassen krankenversichert und leiden an Symptomen der sogenannten Borderline-Persönlichkeitsstörung?
Dann könnten die folgenden Informationen für Sie interessant sein.
Seit 2007 haben die in der Arbeitsgemeinschaft Ostwestfalen-Lippe zusammengeschlossenen Betriebskrankenkassen mit verschiedenen Behandlergruppen einen Vertrag über die integrierte Versorgung von Menschen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung abgeschlossen.
Dieser Vertrag bietet den Rahmen für ein Behandlungskonzept, das auf den besonderen Behandlungsbedarf von Borderline-Patienten zugeschnitten ist.
Zu den Leistungen gehören:
- Eine deutlich längerfristige und umfangreichere ambulante psychotherapeutische Behandlung als sie üblicherweise von den Krankenkassen genehmigt wird:
Die Behandlung erfolgt bei einer/einem in der Behandlung von Borderline- Patienten erfahrenen Therapeutin/en.
Die Häufigkeit der therapeutischen Gespräche kann dabei dem jeweiligen Bedarf angepasst werden und wird zwischen Ihnen und der/dem Therapeutin/en vereinbart. In Krisenzeiten können die Kontakte intensiviert werden, so dass Klinikaufenthalte reduziert oder vermieden werden können. - Begleitend zur Einzelpsychotherapie besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Gruppenpsychotherapie z.B. DBT-Gruppe.
- Die Beteiligung an Selbsthilfegruppen wird ausdrücklich unterstützt.